Dojo-Ordnung

1. Hygiene und Sauberkeit

Wir trainieren barfuß und kommen beim Training miteinander in Kontakt. Daher ist ein sauberes und hygienisches Auftreten für alle Teilnehmer verpflichtend. Insbesondere sind saubere und gewaschene Füße und Hände obligatorisch. Es kann bei Nichtbeachtung dieser Regel zum einstweiligen Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb kommen. Ein sauberer Anzug (Gi) ist selbstverständlich. Finger- und Fußnägel sind kurz und sauber zu halten. Schmuck jeder Art hat im Karateunterricht keinen Platz. Essen oder Kaugummikauen im Dojo gelten als unhöflich und sind daher untersagt. Das Dojo und die Umkleideräume sind sauber zu verlassen. Das Betreten des Dojo mit Straßenschuhen ist nicht gestattet (Hallenordnung beachten).

2. Übungsleiter/Trainer

Die Weisungen des Übungsleiters/Trainers sind zu befolgen. Dem Übungsleiter/Trainer obliegt während der Übungsstunden die Wahrung des Hausrechts.

3. Etikette

Wir pflegen im Karate-Do bestimmte Formen der Begrüßung und des Respekts. Diese gelten sowohl im Training mit dem Partner und gemeinsam mit der Gruppe, als auch in Bezug zur Trainingshalle. Das Grußzeremoniell entspricht der in Japan üblichen Form. Es ist verbindlich für alle Übungsteilnehmer.

4. Unterricht/Training

Karate beginnt und endet mit Respekt. Versuche immer, durch dein Verhalten und deine Mitarbeit zu einem reibungslosen Unterrichtsverlauf beizutragen. Sei immer aufmerksam und konzentriert. Wenn du kämpfen lernen möchtest, sind Wachsamkeit, Beobachtungsgabe und Mitdenken Grundvoraussetzungen.

5. Haftung

Für Sach- und Personenschäden, sowie für Garderobe und persönliche Wertsachen, übernimmt der 1. Shotokan Karate Club Neureut e.V., keine Haftung. Dies gilt auch gegenüber Unbeteiligten und Dritten. Der 1. SKCN empfiehlt seinen Mitgliedern, Garderobe und Wertsachen mit in die Sporthalle zu nehmen.
Weder der 1. SKCN, noch die in seinem Auftrag oder in vertretender Funktion tätigen Personen (wie z. B. Vorstände, Übungsleiter, Helfer) haften für durch Mitglieder verschuldete Schäden auf allen sportlichen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen des 1. SKCN. Dazu gehören Straftaten, Unfälle, Fahrlässigkeit oder Verluste bzw. Beschädigung an fremden Eigentum. Bringt ein Mitglied dem 1. SKCN vorsätzlich einen Vermögens- oder Sachschaden bei, so kann dieses durch den 1. SKCN regresspflichtig gemacht werden.

6. Prüfungen

Prüfungen werden im Dojo in Absprache mit dem Trainer festgelegt. Möchte ein Mitglied eine Prüfung außerhalb des Dojo ablegen, z.B. auf einem Lehrgang, so wird erwartet, dass vorher vom Cheftrainer das Einverständnis eingeholt wird. Diese Vorgehensweise entspricht der Karate- / Budo-Philosophie.
Bei einer Nichtbeachtung dieser Vorgehensweise kann dies zum Ausschluss des betroffenen Mitgliedes aus dem 1. SKCN führen.

7. Vereins Unterstützung

Unser Verein lebt von seinen Mitgliedern. Wir sind auf Mitglieder angewiesen, die sich für den Verein aktiv einsetzen. Daher sind alle Mitglieder angehalten sich bei Veranstaltungen aktiv zu beteiligen.